@ Eva, ein interessanter Hinweis (“Das Freiheitsrecht der Menschen ist ein eminent wichtiges Gut. Es darf in einem Rechtsstaat nur eingeschränkt werden, wenn es gar nicht anders geht und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. … Das geht rechtlich nur über eine Wiederaufnahme.” Beate Merk) – und dann:
“Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür “Im Namen des Deutschen Volkes” – http://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/dauerausstellung/
Wer weiß wie wenig unabhängig Nachfolger jener Wahnsinnsjustiz noch nach ’49 Urteile fällten?
Wer würde wohl für uns Wiederaufnahme wagen? Wer die gesetzliche Anzeigepflicht einführen? Wer rückwirkend die Verjährungsfristen aufheben? Wer künftig schnell und unbürokratisch helfen …?
Uns geht es um unsere Freiheit UND unser Menschenrecht UND um Gerechtigkeit. (Merke: Im Westen darfst du Finanzsünden von bayrischen Bankern nicht anprangern und kommst schon in die Psychiatrie und im Osten müssen Kremlkritiker_innen immer noch in sibirischen Arbeitslagern büßen …)
Motto der nächsten Stillstehdemo für den Erhalt des demokratischen Rechtsstaates:
Wiederaufnahmeverfahren bei Seelenmord – eine logische Konsequenz.